Aktualisierung der Version vom 15.01.2021
„Rohmessdaten“ sind ungeeignet, die Messrichtigkeit, Messbeständigkeit und Zuordnungssicherheit im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung mit einem PTB-zugelassenen und ordnungsgemäß geeichten Geschwindigkeitsmessgerät zu überprüfen. Zur Überprüfung eines bestimmten Geschwindigkeitsmessgerätes sieht das deutsche Mess- und Eichwesen die Befundprüfung vor.